Die barrierefreie Entwässerung bildet einen besonderen Schwerpunkt bei der Entwässerung von Fassaden und Flachdächern, denn sie bietet allen Nutzern Sicherheit und Komfort. Menschen mit Behinderung, Älteren oder Familien mit Kindern wird durch den Einsatz eines schwellenlosen Übergangs der Zugang zu privaten und öffentlichen Gebäuden auch ohne fremde Hilfe mühelos ermöglicht. Auch bei rollstuhlgerechten Ein- und Übergängen muss jedoch sichergestellt werden, dass Niederschlagswasser zuverlässig abgeleitet wird, um die Gebäude vor Wasserschäden zu schützen.
Herausforderungen bei der schwellenlosen Entwässerung
Bei barrierefreien Entwässerungssystemen greifen eine Vielzahl von Richtlinien und Normen. Diese gilt es zu berücksichtigen, um einen sicheren Übergang gewährleisten zu können.
DIN 18040 für barrierefreies Bauen
Die Richtlinie DIN 18040 fordert, dass beim schwellenlosen Bauen sowohl bei öffentlichen Gebäuden als auch bei Wohnungen untere Türanschläge grundsätzlich zu vermeiden sind. Sind sie technisch unbedingt erforderlich, dürfen sie nicht höher als 2 cm sein. Ein- und Ausgänge sind jedoch nur dann behindertengerecht und barrierefrei, wenn sie absolut eben und ohne Höhenunterschied gebaut werden (Nullbarriere).
Einhalten der Nullbarriere in öffentlichen Räumen
Die strikte Einhaltung dieser Norm wird vor allem in öffentlichen Bereichen mit starkem Publikumsverkehr und modernen Neubauten gefordert. Diese Thematik führt in der Praxis häufig dazu, dass bei der Planung nicht klar ist, welche Bestimmungen beachtet werden müssen, um Gebäude schwellenlos und fachgerecht zu entwässern.
Die Entwässerung von unterbauten Bereichen wie Flachdächern, Balkonen, Dachterrassen und Loggien wird hauptsächlich durch die Flachdachrichtline und DIN 18531 geregelt. Beide Richtlinien weisen darauf hin, dass schwellenlose Übergänge abdichtungstechnische Sonderlösungen erfordern, die zwischen Planern, Tür- und Rinnenherstellern und ausführenden Firmen abzustimmen sind.
Die Abdichtung allein kann die Dichtheit am Türanschluss nicht sicherstellen. Daher sind zusätzliche Entwässerungsrinnen mit direktem Anschluss an die Entwässerungsleitung im unmittelbaren Türbereich unbedingt erforderlich, um eine Hinterläufigkeit der Abdichtung zu verhindern. Zudem wird ein Gefälle bei der abzudichtenden Fläche von mindestens 2 % aller wasserführenden Schichten empfohlen. Weitere zusätzliche Maßnahmen sind:
Türrahmen mit Flanschkonstruktion
Schlagregen- und Spritzwasserschutz durch ausreichend weite Überdachung
zusätzliche Abdichtung im Innenraum mit gesonderter Entwässerung
Barrierefreie Schwellen bei nicht unterbauten Bereichen
Die schwellenlose Entwässerung von nicht unterbauten Bereichen oder «erdberührten Bauteilen» wie Eingangsbereichen oder Fassaden wird über das FLL-Regelwerk und die DIN 18533 geregelt. Analog zur Flachdachrichtline müssen Übergänge unter zwei Zentimetern als abdichtungstechnische Sonderlösungen zwischen Planern, Herstellern und Ausführenden abgestimmt werden. Es gelten die gleichen zusätzlichen Massnahmen wie bei unterbauten Bereichen.
Vereinbarkeit von Normen & Praxis
Da die technische Ausführung der schwellenlosen Entwässerung in keiner Richtlinie eindeutig definiert ist, ergeben sich in der Praxis häufig Unklarheiten. Diese Thematik führt dazu, dass bei der Planung oftmals nicht klar ist, welche Regeln herangezogen werden müssen, um Gebäude fachgerecht und zugleich hindernisfrei zu entwässern.
In der Praxis gilt es daher Folgendes bei der Ausbildung einer Nullbarriere zu berücksichtigen:
Die barrierefreie Schwellenausbildung ist eine Sonderkonstruktion, die von der Planung vorgegeben werden muss.
Eine Entwässerungsrinne mit direktem Anschluss an die Entwässerungsleitung ist in diesem Bereich zwingend erforderlich.
Eine enge Zusammenarbeit zwischen Planer, HAURATON und ausführendem Bauunternehmen ist erforderlich.
«Bei der Entwässerung von Fassaden, Balkonen und Flachdächern gibt es neben technischen und baulichen Besonderheiten auch Normen und Richtlinien zu berücksichtigen. Gerne unterstütze ich Sie mit meiner langjährigen Erfahrung im Bereich Fassadenentwässerung bei allen Anforderungen in Ihrem Bauprojekt.»
Konsequenzen bei nicht fachgemässer Ausführung
Bei der barrierefreien Entwässerung muss mit sehr grosser Präzision vorgegangen werden. Bei nicht sachgemässer Ausführung können folgende Nachwirkungen auftreten:
Material- und Gebäudeschäden durch eintretendes Niederschlagswasser
Unfall- und Stolpergefahr durch herausstehende Elemente
Zusatzkosten durch Normverstoss z. B. bei öffentlichen Gebäuden
Schwellenlose Entwässerungslösungen
Die barrierefreie Entwässerung ist ein sehr komplexes Themenfeld, bei dem es viel zu beachten gilt. Unter den zuvor genannten Gesichtspunkten ist bei der Wahl einer geeigneten, hindernisfreien Entwässerungslösung grosse Sorgfalt gefragt.
Beratung & Expertise
Als Experte für ganzheitliche Entwässerungslösungen unterstützen wir Sie gerne individuell bei der Wahl des richtigen, rollstuhlgerechten Entwässerungssystems. Ob hydraulische Berechnung, technische Beratung oder kundenindividuelle Planung und Ausführung – wir sind für Sie da!
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